CZESNY MARKISEN * Brandenburgische Straße 18 * 10707 Berlin - Wilmersdorf * Telefon 030 892 64 04


Impressum

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Verantwortlich:

Czesny Markisen e.K., Inhaber Uwe Czesny

Kontakt:

Brandenburgische Straße 18

10707 Berlin



Telefon 030 - 892 64 04

Telefax 030 - 893 14 58

Registereintrag:

Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: AG BERLIN-CHARLOTTENBURG

Hardenbergstraße 31, 10623 Berlin
Registernummer: 43617 B

Umsatzsteuer / Steuer - ID:

DE 136406713   /   24/254/74212

Handwerkskammer:

Fachbetrieb in der Handwerksrolle eingetragen. Handwerkskammer Berlin

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen:

I. Inhalt und Vertragsabschluß

1. für alle Bestellungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

2. Einkaufsbedingungen und andere Geschäftsbedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.

3. Eine Auftragsbestätigung ist für Inhalt und Umfang des Auftrages maßgebend. (alternativ unterschriebenes Angebot/Auftrag) Vor und im Zusammenhang mit der Auftragsbestätigung gemachte Angaben über technische Daten sowie dem Besteller überlassene Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen und Prospektes sind nur verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.

4. Abweichungen von diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, ergänzende Vereinbarungen, Nebenabreden und Zusicherung von Eigenschaften sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Dasselbe gilt für nachträgliche Vertragsänderungen und/oder -ergänzungen.


II. Lieferfrist

1. Liefer- und Montagetermin sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, unverbindlich. Der Besteller kann uns sechs Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefer-/Montagetermins schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern/montieren.

2. Wir die Herstellung oder Lieferung des bestellten Gegenstandes durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich oder übermäßig erschwert, sind wir berechtigt, Lieferfristen angemessen zu verlängern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.


III. Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist bei Abholung, Lieferung bzw. Montage, abzüglich einer evtl. geleisteten Anzahlung, sofort fällig. Zahlungen können grundsätzlichnur an den Überbringer der Rechnung geleistet werden.


IV. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Forderungen aus dem abgeschlossenen Vertrag bleibt die bestellte Ware unser Eigentum. 

2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände dürfen vor Bezahlung aller gesicherten Forderungen weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Über Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Gefährdungen unseres Eigentums durch Dritte hat der Besteller uns sofort unter Überlassung von Abschriften der entsprechenden Unterlagen (Pfändungsprotokolle u. ä) zu unterrichten. Sämtliche Kosten zur Beseitigung derartiger Eingriffe Dritter gehen zu Lasten des Bestellers.

3. Eine Veräußerung, Vermietung oder anderweitige Überlassung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände ist unzulässig und bedarf in jedem Fall unserer vorherigen schriftl. Bestätigung.

4. Solange der Eigenturmsvorbehalt besteht, sind wir bei einer Vertragsverletzung des Bestellers jederzeit berechtigt, die Herausgabe der Gegenstände zu verlangen. Dadurch entstehende zuzätzliche Montage- und Lagerkosten sind zu erstatten.


V. Gewährleistungs- und Mängelhaftung

1. Wir gewährleisten, dass die gelieferten Gegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind.

2. Für Schäden, die aus unsachgemäßer Verwenung, Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen oder fehlerhafter bzw. nachlässiger Behandlung entstanden sind, übernehmen wir keine Gewärh. Gleiches gilt, wenn der Besteller die gelieferten Gegenstände ohne unsere schriftliche Zustimmung eigenmächtig verändert oder zu reparieren versucht hat.

3. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Erhalt der gelieferten Gegenstände schriftlich anzuzeigen, andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 378 HGB (Untersuchungs-/Rügepflicht)

4. Wenn die Mängelrüge rechtzeitig erhoben wurde und berechtiggt ist, werden wir zur Gewährleistung nach unserer Wahl entweder die gelieferten Gegenstände nachbessern oder andere fehlerfrei Gegenstände Lieferung und die hierdurch entstehenden Transport-/Montagekosten übernehmen. Sollte die Nachbesserung oder Nachlieferung fehlschlagen, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.


VI. Rücktritt vom Vertrag und Entschädigung

1. Sonnenschutzanlagen, Rolläden jeglicher Art, teilw. Schirme sind Maßanfertigungen und können weder getauscht noch zurückgenommen werden.

2. Tritt der Besteller aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, vom Vertrag zurück, so sind wir berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 25 % des Warenwertes als Entschädigung ohne Nachweis zu fordern. Gleiches gilt bei Abnahmeverzug des Bestellers, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen mit Ablehnungsandrohung durch uns, wenn wir nicht von unserem Recht, auf Abnahme zu klagen, Gebrauch machen.


VII. Schlussbestimmungen

1. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen einschließlich eventueller Rückgewähransprüche wird Berlin vereinbart.

2. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist Gerichtsstand für beide Teile Berlin. Wir sind aber auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.

3. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des der Bestellung zu Grunde liegenden Vertrages oder dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam und verbindlich.                                                                                                            ...


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